Allgemeine Geschäftsbedingungen
der REBEL-Kunststoffe GmbH ∙ 37154 Northeim
- Gültig für Bestellungen im Webshop -
§ 1 Geltungsbereich
- Unter Ausschluss abweichender, entgegenstehender oder ergänzender allgemeiner Geschäftsbedingungen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der REBEL-Kunststoffe GmbH und dem Kunden, der Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Die aktuelle Fassung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen steht für den Kunden in unserer web-site „www.rebel.de“ zum Aufruf und zum Ausdruck zur Verfügung.
§ 2 Vertragsschluss
- Der Vertrag wird durch die Bestellung des Kunden (Angebot), über das von uns zur Verfügung gestellte Bestellformular und durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware (Annahme) geschlossen.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert; eine bereits erhaltene Gegenleistung wird unverzüglich erstattet.
- Die Darstellung unserer Produkte im Online-Shop stellt nur einen unverbindlichen Katalog dar, kein rechtlich bindendes Angebot. Durch seine Bestellung gibt der Kunde ein verbindliche Bestellung der in seinem virtuellen Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit der Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unsere Erklärung, dass wir die Bestellung erhalten haben. Dies geschieht unmittelbar nach Absenden der Bestellung durch eine automatisierte E-Mail unsererseits. Der Kaufvertrag wird jedoch erst mit einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Waren geschlossen.
- Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme geschieht entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware.
§ 3 Preise und Zahlung
- Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Unabhängig von dem Ort der Übergabe der Ware oder der Dokumente ist Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Kunden unser Geschäftssitz.
- Sofern nich anders angegeben, sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum ohne Abzug. Skontoabzüge werden in Verbindung mit unserem Online-Shop nicht gewährt. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug.
- Bei Zahlungsverzug des Käufers berechnen wir Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszins ab Fälligkeit. Aufrechnungen mit Gegenforderungen sind ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder entscheidungsreif. Bei Scheck- oder Wechselprotesten werden abweichend von allen vorher getroffenen Vereinbarungen sämtliche Forderungen sofort fällig.
- Sofern sich der Kunde im Zahlungsverzug aus vorangegangenen Aufträgen oder aus vorangegangenen Teillieferungen aus einem Auftrag befindet, sind wir berechtigt, weitere Aufträge bzw. weitere Teillieferungen aus dem Auftrag nur zu erfüllen, wenn hierfür Zahlung durch Vorkasse geleistet wird. Die Ausführung des Auftrages erfolgt sobald die Vorauszahlung eingegangen ist.
- Im Falle der Nichterfüllung des Käufers sind wir berechtigt, pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 20 % des Auftragswertes zu verlangen. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Käufer steht das Recht zu, nachzuweisen, dass infolge des Verzuges bzw. der Nichtabnahme gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
- Im Falle des Verzuges akzeptiert der Kunde pro Mahnung die Bearbeitungskosten in Höhe von 10,00 €.
§ 4 Lieferung/Liefermengen
- Von uns angegebene Liefertermine gelten nur dann als kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben (Fixtermine). In allen übrigen Fällen ist es für den Eintritt unseres Lieferverzuges erforderlich, dass der Kunde eine angemessene Nachfrist setzt.
- Teillieferungen durch uns sind zulässig soweit sie für den Kunden keine unzumutbare Beeinträchtigung seiner Interessen an der Vertragsdurchführung darstellen.
- Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht im Falle der vereinbarten Abholung durch den Kunden mit der Mitteilung der Bereitstellung an den Kunden auf diesen über.
- Eine Über- bzw. Unterlieferung der Aufträge ist im Rahmen der Branchenüblichkeit zulässig. Die zulässige Mehr- oder Minderlieferung beträgt bei unbedruckter Ware 20% und bei bedruckter Ware 50% des Auftrages. Die Berechnung erfolgt nach tatsächlicher Liefermenge.
- Verpackungskosten insbesondere Leih- und Abnutzungs- und Entsorgungsgebühren für Verpackungsmaterial gehen ebenso wie die Kosten der Rücksendung des Verpackungsmaterials zu Lasten des Kunden.
- Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung, Rohstofferschöpfung,
Mobilmachung, Krieg, Terror, Sperrung von Verkehrswegen berechtigen uns entweder, eine entsprechende Verlängerung der Lieferzeit zu verlangen oder vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Ein Entschädigungsanspruch des Käufers entsteht hierdurch nicht. Ist die Absendung der Ware infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben unmöglich, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller über. In diesem Falle haben wir das Recht, die Ware für Rechnung und Gefahr des Käufers auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern. Durch die Einlagerung wird die Lieferverpflichtung
des Verkäufers erfüllt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung aller gegenseitigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Die gilt auch, wenn die einzelne Forderung in laufende Rechnung aufgenommen und der Saldo anerkannt ist.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hiermit im voraus an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der uns gehörenden Waren verpflichtet.
- Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Verbindet, vermischt, vermengt oder verarbeitet der Kunde die Vorbehaltsware mit anderen Waren oder bildet er sie mit anderen Waren um, so steht uns an der daraus hervorgegangenen, neuen Ware Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen Warenwerten zu. Die neue Ware gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
- Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig.
Anderweitige Verfügungen, wie Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware, sind nicht gestattet. Sämtliche, dem Kunden hinsichtlich der Vorbehaltsware aus Weiterveräußerung oder sonstigen Rechtsgründen zustehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit im voraus in voller Höhe an uns ab. Im Falle von Miteigentum erfasst die Abtretung nur den unserem Miteigentum entsprechenden Forderungsanteil. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Eine Weiterveräußerung ist nur unter Sicherstellung dieser Abtretung zulässig. - Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr widerruflich ermächtigt. Auf Verlangen von uns hat der Kunde seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Wir sind berechtigt, diese Anzeige der Abtretung jederzeit vorzunehmen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät.
- Die Ermächtigung des Kunden zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung und Vermengung, ferner zur Einbeziehung der abgetretenen Forderungen, erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen, bei Wechsel- und Scheckprotesten sowie dann, wenn gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt ist oder uns eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden bekannt wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Rücktritt vom Vertrag sofort im Besitz zu nehmen, zu diesem Zweck den Betrieb des Kunden zu betreten, zweckdienliche Auskünfte über die Vorbehaltsware und evtl. Forderungen aus ihrer Weiterveräußerung zu verlangen sowie Einsicht in die Bücher des Kunden zu nehmen, soweit uns dies zur Sicherung unserer Rechte dient.
- Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die Forderungen von uns insgesamt um mehr als 10 Prozent, so sind wir verpflichtet, die überschüssigen Sicherheiten nach billigem Ermessen und eigener Wahl freizugeben.
§ 6 Untersuchungs- und Rügepflicht
- Der Käufer ist verpflichtet die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Solche offensichtlichen Mängel sind bei uns innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen.
- Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei uns innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Kunden gerügt werden.
- Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
§ 7 Mängel
- Angaben über Eignung und Anwendung der von uns gelieferten Waren befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen betreffend die Eignung der Produkte für die von Kunden beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
- Bei nachgewiesenen Mängeln beseitigen wir nach eigener Wahl die Mängel kostenlos oder liefern gegen Rückgabe der beanstandeten Ware kostenfrei Ersatz.
Der Kunde besitzt aufgrund von Mangelhaftigkeit keine Schadensersatzansprüche, es sei denn, es liegt ein Fall gemäß § 8 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. - Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen unmöglich, unzumutbar oder als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn uns hinreichende Gelegenheit zur − gegebenenfalls zweimaligen − Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde.
- Abweichungen bei Kunststofffolien in der Materialstärke sowie der Länge und Breite sind produktionsbedingt vorhersehbar und stellen keinen von uns zu vertretenden Mangel dar, soweit die in der GKV Prüf- und Bewertungsklausel für Polyethylen-Folien und Erzeugnisse daraus des Gesamtverband kunststoffverarbeitende Industrie e.V., Kaiser-Friedrich-Promenade 43, 61348 Bad Homburg, in der jeweils gültigen Fassung enthaltenen Toleranzwerte von uns eingehalten werden. Die gültige Fassung kann auf Wunsch zugestellt werden.
- Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
§ 8 Haftung
- Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen wie im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir für alle darauf zurückzuführenden Schäden uneingeschränkt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
- Bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter ist unsere Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf die unser Vertragspartner in der Regel vertraut und vertrauen darf. Auch dabei ist unsere Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in den vorstehenden Absätzen geregelt, ist − ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs − ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für unerlaubte Handlungen gemäß §§ 823, 831 BGB; eine etwaige uneingeschränkte Haftung nach den Vorschriften des Deutschen Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
§ 9 Rechte Dritter / Urheberrechte
- Erfolgen Lieferungen nach Plänen oder sonstigen Angaben des Kunden und werden dadurch Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte, verletzt, so ist der Kunde verpflichtet, uns von diesen Ansprüchen auf erste Anforderung schuldrechtlich freizustellen. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall, uns eine liquide Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bankbürgschaft zur Verfügung zu stellen. Druck- und Prägevorlagen sowie Klischees werden durch uns nur gegen Bezahlung angefertigt. Durch die Bezahlung geht das Vervielfältigungs- und Urheberrecht nicht auf den Kunden über, sondern verbleibt bei uns. Dementsprechend gehen Druck- und Prägevorlagen sowie Klischees in unser Eigentum über, auch wenn Ihre Anfertigung besonders in Rechnung gestellt ist. Wir dürfen die Ware mit unserem Herstellungsvermerk versehen. Die Druck- und Prägevorlagen und Klischees dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder nachgeahmt, vervielfältigt noch dritten Personen oder Mitbewerbern zugänglich gemacht werden.
- Unser Kunde gilt stets als Erstinverkehrbringer des Kreislaufwirtschaftsgesetzes („Grüner Punkt“) im Sinne der Verpackungsverordnung und hat somit die dafür anfallenden Gebühren eigenverantwortlich abzuführen, uns aber von einer Inanspruchnahme im Hinblick auf eine Rüchnahmeverpflichtung, sowie etwa anfallender Bußgelder frei zu stellen.
§ 10 Datenschutz
- Jeder Zugriff auf unsere Homepage und jeder Abruf einer auf der Homepage hinterlegten Datei werden protokolliert. Die Speicherung dient internen systembezogenen und statistischen Zwecken. Protokolliert werden: Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Webbrowser und anfragende Domain. Zusätzlich werden die IP Adressen der anfragenden Rechner protokolliert. Weitergehende personenbezogene Daten werden nur erfasst, wenn Sie diese Angaben freiwillig, etwa im Rahmen einer Anfrage, machen.
- Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir diese nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge und für die technische Administration. Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist, dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.
- Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren.
- Die aktuelle Fassung unserer Datenschutzbestimmungen steht für den Kunden in unserer web-site „www.rebel.de“ zum Aufruf und zum Ausdruck zur Verfügung.
§ 11 Abnahme / Zahlung
Falls kein fester Abnahmetermin vereinbart wurde, sind wir berechtigt die fertige Ware nach Fristablauf in Rechnung zu stellen oder wird der vereinbarte Abnahmetermin nicht eingehalten, sind wir ebenso berechtigt die Ware in Rechnung zu stellen.
§ 12 Widerrufsrecht
- Der Kunde kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) oder – wenn uns die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Rebel-Kunststoffe GmbHVertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Rebel
Schloßallee 3
37154 Northeim
Telefax: 05551/9911-31
E-Mail: verkauf@rebel.de
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Wenn Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückzugewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. - Für den Fall, dass der Kunde seine Vertragserklärung widerruft, hat er die Kosten der Rücksendung der ihm gelieferten Waren zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurücksendenden Sache/Ware einen Betrag von 60,00 € nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache/Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.
- Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
§ 13 Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht
- Erfüllungsort ist Northeim, soweit nicht gesetzlich ein anderer Erfüllungsort zwingend gilt.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Auslegung und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen − auch für Scheck- und Wechselansprüche − ist Northeim, soweit gesetzlich nicht zwingend ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
- Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils aktuellen Fassung als vereinbart und anwendbar. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 (Verträge über den Warenkauf CISG − Wiener Kaufrecht −) ist ausgeschlossen.
§ 14 Schriftform / Salvatorische Klausel
- Neben dem schriftlichen Vertrag und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen keine weiteren Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Die Parteien sind verpflichtet, eine etwaig unwirksame Regelung durch eine Bestimmung zu ersetzen, mit der der beabsichtigte, rechtliche und/oder wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht werden kann.
