Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma REBEL-Kunststoffe GmbH

§ 1 Geltungsbereich

1) Die nachstehend allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe von Waren und sonstigen Leistungen durch die Rebel-Kunststoffe GmbH. Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, die auf der Internetseite www.rebel.de einsehbar ist. Davon abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Auch die vorbehaltlose Durchführung der Leistung bzw. die Lieferung von Waren in Kenntnis von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers ist nicht als eine solche Zustimmung zu werten.

2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne der §§ 14, 310 Abs. 1 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.


§ 2 Registrierung als Kunde bei Bestellung über den Online-Shop

1) Sie haben die Möglichkeit, bei Bestellung über unseren Online-Shop ein eigenes Nutzerkonto anzulegen und sich somit als Kunde zu unserem Handelssystem registrieren zu lassen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmer (vgl. Artikel 1 Absatz 2). Die zur Erstellung des Nutzerkontos erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Nachträgliche Änderungen Ihrer persönlichen Daten sind von Ihnen eigenverantwortlich einzutragen.

2) Das von Ihnen gewählte Passwort ist unter allen Umständen geheim zu halten und Dritten keinesfalls mitzuteilen.

3) Durch die Registrierung erklären Sie Ihr generelles Einverständnis mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


§ 3 Bestellungen und Vertragsschluss

1) Wir verkaufen unsere Waren und sonstigen Leistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

2) Die Darstellung unserer Produkte im Online-Shop stellt nur einen unverbindlichen Katalog dar, kein rechtlich bindendes Angebot.

3) Der Vertrag wird durch die Bestellung des Kunden (Angebot) und durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware (Annahme) geschlossen. Bestellungen eines Kunden stellen ein bindendes Angebot dar.

4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert; eine bereits erhaltene Gegenleistung wird unverzüglich erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistungen in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

5) Durch seine Bestellung gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab, bei Bestellung über den Online-Shop durch Eintragen von Waren im virtuellen Warenkorb und Absenden der Bestellung. Mit der Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unsere Erklärung, dass wir die Bestellung erhalten haben. Dies geschieht bei Bestellung über unseren Online-Shop unmittelbar nach Absendung der Bestellung durch eine automatisierte E-Mail unsererseits. Der Kaufvertrag wird jedoch erst mit einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Waren geschlossen.

6) Bestellungen oder Auftragsbestätigungen per E-Mail sind auch ohne Unterschrift verbindlich. Eine stillschweigende Annahme von Bestellungen ist ausgeschlossen.

7) Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme geschieht entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware.


§ 4 Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Abtretung

1) Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2) Es gelten jeweils die Preise, die zum Zeitpunkt der abgegebenen Bestellung maßgeblich sind. Es besteht daher kein Anspruch darauf, Waren zu früher oder später geltenden, günstigeren Preisen zu erhalten. Soweit wir vor Lieferung der Ware eintretende Preisreduzierungen für Ihre aktuelle Bestellung ausnahmsweise noch berücksichtigen, geschieht dies freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung.

3) Als Versandkosten berechnen wir grundsätzlich 8,50 EUR pro 16 kg Warengewicht. Für einen Palettenversand über 140 kg berechnen wir 80 EUR. Ab einem Nettowarenwert von 1.000 EUR ist die Lieferung versandkostenfrei. Alle angegebenen Portopreise verstehen sich grundsätzlich netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4) Zahlungen können per Paypal, per Giropay / Sofort-Überweisung, per Kreditkarte, per Vorkasse oder per Rechnung erfolgen.

5) Unabhängig von dem Ort der Übergabe der Ware oder der Dokumente ist Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Kunden unser Geschäftssitz.

6) Sofern nicht anders angegeben, sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum ohne Abzug. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Vereinbarte Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb der angegebenen Frist für uns verfügbar ist. Als Voraussetzung für die Gewährleistung von Skonto müssen sämtliche aus früheren Lieferungen an den Kunden noch offen stehenden Rechnungen bezahlt sein. Skontoabzüge werden für Bestellungen in Verbindung mit unserem Online-Shop und für Auslagen wie Fracht, Zoll, Klischeeerstellung, Verpackung, etc. nicht gewährt.

7) Bei Zahlungsverzug des Käufers berechnen wir Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszins ab Fälligkeit. Aufrechnungen mit Gegenforderungen sind ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gemäß § 8 Abs. 3 dieser AGB unberührt.

8) Sofern sich der Kunde im Zahlungsverzug aus vorangegangenen Aufträgen oder aus vorangegangenen Teillieferungen aus einem Auftrag befindet, sind wir berechtigt, weitere Aufträge bzw. weitere Teillieferungen aus dem Auftrag nur zu erfüllen, wenn hierfür Zahlung durch Vorkasse geleistet wird. Die Ausführung des Auftrages erfolgt sobald die Vorauszahlung eingegangen ist.

9) Im Falle der Nichterfüllung des Käufers sind wir berechtigt, pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 20% des Auftragswertes zu verlangen. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Käufer steht das Recht zu, nachzuweisen, dass infolge des Verzuges bzw. der Nichtabnahme gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

10) Im Falle des Verzuges akzeptiert der Kunde pro Mahnung die Bearbeitungskosten in Höhe von 10,00 €.

11) Soweit sich nach Vertragsabschluss auftragsbezogene Kosten aus für uns nicht zu vertretenden Gründen, z.B. durch gestiegene Rohstoffpreise, nachweisbar und wesentlich (mehr als 5%) erhöhen bzw. verringern, erhöht bzw. verringert sich dementsprechend der Preis. Dies gilt nur für Waren oder Leistungen, die erst vier Monate nach Vertragsabschluss geliefert oder erbracht werden sollen. Bei einer Erhöhung bzw. Verringerung des Preises um mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Preises besitzt jede Partei ein Kündigungsrecht.


§ 5 Lieferbedingungen, Lieferverzögerung, Annahmeverzug

1) Von uns angegebene Liefertermine gelten nur dann als kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben (Fixtermine). In allen übrigen Fällen ist es für den Eintritt unseres Lieferverzuges erforderlich, dass der Kunde eine angemessene Nachfrist setzt.

2) Teillieferungen durch uns sind zulässig, soweit sie für den Kunden keine unzumutbare Beeinträchtigung seiner Interessen an der Vertragsdurchführung darstellen.

3) Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht im Falle der vereinbarten Abholung durch den Kunden mit der Mitteilung der Bereitstellung an den Kunden auf diesen über. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Bei Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt über.

4) Eine Über- bzw. Unterlieferung der Aufträge ist im Rahmen der Branchenüblichkeit zulässig. Die zulässige Mehr- oder Minderlieferung beträgt bei unbedruckter Ware 20% und bei bedruckter Ware 50% des Auftrages. Die Berechnung erfolgt nach tatsächlicher Liefermenge.

5) Verpackungskosten insbesondere Leih- und Abnutzungs- und Entsorgungsgebühren für Verpackungsmaterial gehen ebenso wie die Kosten der Rücksendung des Verpackungsmaterials zu Lasten des Kunden.

6) Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung, Rohstofferschöpfung, Mobilmachung, Krieg, Terror, Sperrung von Verkehrswegen berechtigen uns entweder, eine entsprechende Verlängerung der Lieferzeit zu verlangen oder vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Ein Entschädigungsanspruch des Käufers entsteht hierdurch nicht. Ist die Absendung der Ware infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben unmöglich, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller über. In diesem Falle haben wir das Recht, die Ware für Rechnung und Gefahr des Käufers auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern. Durch die Einlagerung wird die Lieferverpflichtung des Verkäufers erfüllt.

7) Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und vollständiger Selbstbelieferung. Wir machen dem Kunden unverzüglich Mitteilung, falls eine vollständige oder rechtzeitige Selbstbelieferung nicht stattfindet. Dies gilt auch, wenn die dem Kunden mit der Auftragsbestätigung mitgeteilte vorläufige Lieferfrist voraussichtlich überschritten wird. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Der Eintritt des Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Jedenfalls ist eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

8) Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Lieferbereitschaft auf den Kunden über. Die durch die Verzögerung entstandenen Kosten (insbesondere Lagerkosten) hat der Kunde zu tragen.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

1) Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Die gilt auch, wenn die einzelne Forderung in laufende Rechnung aufgenommen und der Saldo anerkannt ist.

2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hiermit im voraus an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der uns gehörenden Waren verpflichtet.

3) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Verbindet, vermischt, vermengt oder verarbeitet der Kunde die Vorbehaltsware mit anderen Waren oder bildet er sie mit anderen Waren um, so steht uns an der daraus hervorgegangenen, neuen Ware Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen Warenwerten zu. Die neue Ware gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

4) Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Anderweitige Verfügungen wie Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind nicht gestattet. Sämtliche, dem Kunden hinsichtlich der Vorbehaltsware aus Weiterveräußerung oder sonstigen Rechtsgründen zustehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit im Voraus in voller Höhe an uns ab. Im Falle von Miteigentum erfasst die Abtretung nur den unserem Miteigentum entsprechenden Forderungsanteil. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Eine Weiterveräußerung ist nur unter Sicherstellung dieser Abtretung zulässig. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

5) Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr widerruflich ermächtigt. Auf Verlangen von uns hat der Kunde seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Wir sind berechtigt, diese Anzeige der Abtretung jederzeit vorzunehmen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät.

6) Die Ermächtigung des Kunden zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung und Vermengung, ferner zur Einbeziehung der abgetretenen Forderungen, erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen, bei Wechsel- und Scheckprotesten sowie dann, wenn gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt ist oder uns eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden bekannt wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware, auch ohne Rücktritt vom Vertrag sofort im Besitz zu nehmen, zu diesem Zweck den Betrieb des Kunden zu betreten, zweckdienliche Auskünfte über die Vorbehaltsware und evtl. Forderungen aus ihrer Weiterveräußerung zu verlangen sowie Einsicht in die Bücher des Kunden zu nehmen, soweit uns dies zur Sicherung unserer Rechte dient.

7) Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die Forderungen von uns insgesamt um mehr als 10%, so sind wir verpflichtet, die überschüssigen Sicherheiten nach billigem Ermessen und eigener Wahl freizugeben.


§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht

1) Der Käufer ist verpflichtet die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Solche offensichtlichen Mängel sind bei uns innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen.

2) Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei uns innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Kunden gerügt werden.

3) Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

4) Geringfügige bzw. unerhebliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung der Ware sind vorbehalten und führen nicht zu einem Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit.

5) Für die vereinbarte Beschaffenheit der Waren übernehmen wir keine Garantie im Sinne des § 443 BGB.


§ 8 Haftung für Mängel

1) Angaben über Eignung und Anwendung der von uns gelieferten Waren befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen betreffend die Eignung der Produkte für die von Kunden beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

2) Bei nachgewiesenen Mängeln beseitigen wir nach eigener Wahl die Mängel kostenlos oder liefern gegen Rückgabe der beanstandeten Ware kostenfrei Ersatz. Der Kunde besitzt aufgrund von Mangelhaftigkeit keine Schadensersatzansprüche, es sei denn, es liegt ein Fall gemäß § 9 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, ein im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

3) Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen unmöglich, unzumutbar oder als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn uns hinreichende Gelegenheit zur − gegebenenfalls zweimaligen − Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten) tragen wir, wenn ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, trägt  der Käufer die hieraus entstandenen Kosten.

4) Abweichungen bei Kunststofffolien in der Materialstärke sowie der Länge und Breite sind produktionsbedingt vorhersehbar und stellen keinen von uns zu vertretenden Mangel dar, soweit die in der GKV Prüf- und Bewertungsklausel für Polyethylen-Folien und Erzeugnisse daraus des Gesamtverband kunststoffverarbeitende Industrie e.V., Kaiser-Friedrich-Promenade 43, 61348 Bad Homburg, in der jeweils gültigen Fassung enthaltenen Toleranzwerte von uns eingehalten werden. Die gültige Fassung kann auf Wunsch zugestellt werden.

5) Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.


§ 9 Haftung für Schäden

1) Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen wie im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir für alle darauf zurückzuführenden Schäden uneingeschränkt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter ist unsere Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung Vertrages erst ermöglichen und auf die unser Vertragspartner in der Regel vertraut und vertrauen darf. Auch dabei ist unsere Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in den vorstehenden Absätzen geregelt, ist − ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs − ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für unerlaubte Handlungen gemäß §§ 823, 831 BGB; eine etwaige uneingeschränkte Haftung nach den Vorschriften des Deutschen Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.


§ 10 Rücktrittsrecht und Rücktrittsfolgen

1) Wir behalten uns vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn:
a) wir selbst nicht, nicht vollständig, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wurden. Wir werden den Kunden über die fehlerhafte Selbstbelieferung unverzüglich informieren und im Falle unseres Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung (Vorkasse u.ä.) unverzüglich zurückerstatten,
b) wenn beim Kunden durch uns oder andere Gläubiger die Zwangsvollstreckung erfolglos versucht wurde, über das Vermögen des Kunden ein Antragsverfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtshängig ist, er eine eidesstattliche Versicherung über sein Vermögensverzeichnis abgegeben hat oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde,
c) der Kunde bei Vertragsschluss falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat oder innerhalb der laufenden Geschäftsverbindung eine erhebliche Vermögensverschlechterung verschweigt,
d) der Kunde die Zahlungen einstellt oder ein Wechsel oder Scheck des Kunden zu Protest geht,
e) der Kunde eine gewährte Ratenzahlung nicht einhält oder
f) wenn der Kunde die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußert, insbesondere durch Sicherheitsübereignung oder Verpfändung, aber auch, wenn er die Ware anderen Wiederverkäufern entgeltlich oder unentgeltlich überlässt.

2) Sind wir vom Vertrag schriftlich oder in Textform (Rücktrittserklärung per E-Mail reicht aus) zurückgetreten, sind wir berechtigt, die gelieferten Waren zurückzufordern. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware an uns oder einen durch uns benannten Transportunternehmer herauszugeben. Zurückgeforderte Ware dürfen wir sofort weiterveräußern. Der Verkaufserlös, mindestens aber der Wert der Ware wird auf die Forderung, die wir gegen den Kunden haben, angerechnet, und zwar abzüglich angemessener Kosten der Maßnahme. Ein eventueller Überschuss, der sich im Hinblick auf eine bereits erhaltene Gegenleistung (Vorkasse u.ä.) ergeben könnte, wird an den Kunden ausgezahlt.


§ 11 Rechte Dritter / Urheberrechte

1) Erfolgen Lieferungen nach Plänen oder sonstigen Angaben des Kunden und werden dadurch Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte, verletzt, so ist der Kunde verpflichtet, uns von diesen Ansprüchen auf erste Anforderung schuldrechtlich freizustellen. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall, uns eine liquide Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bankbürgschaft zur Verfügung zu stellen. Druck- und Prägevorlagen sowie Klischees werden durch uns nur gegen Bezahlung angefertigt. Durch die Bezahlung geht das Vervielfältigungs- und Urheberrecht nicht auf den Kunden über, sondern verbleibt bei uns. Dementsprechend gehen Druck- und Prägevorlagen sowie Klischees in unser Eigentum über, auch wenn Ihre Anfertigung besonders in Rechnung gestellt ist. Wir dürfen die Ware mit unserem Herstellungsvermerk versehen. Die Druck- und Prägevorlagen und Klischees dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder nachgeahmt oder vervielfältigt noch dritten Personen oder Mitbewerbern zugänglich gemacht werden.

2) Unser Kunde gilt stets als Erstinverkehrbringer des Kreislaufwirtschaftsgesetzes („Grüner Punkt“) im Sinne der Verpackungsverordnung und hat somit die dafür anfallenden Gebühren eigenverantwortlich abzuführen, uns aber von einer Inanspruchnahme im Hinblick auf eine Rüchnahmeverpflichtung, sowie etwa anfallender Bußgelder frei zu stellen.


§ 12 Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht, Gerichtszuständigkeit, salvatorische Klausel

1) Erfüllungs- und Zahlungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen der Parteien ist Northeim, soweit nicht gesetzlich ein anderer Erfüllungsort zwingend gilt.

2) Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 (Verträge über den Warenkauf CISG − Wiener Kaufrecht −) ist ausgeschlossen. Deutsches Recht findet auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen Anwendung, sofern nicht die Anwendung des UN-einheitlichen Gesetzes für den internationalen Kauf von Gütern zwingend vorgeschrieben ist.

3) Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher – auch internationaler - Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung oder unerlaubten Handlungen das für unseren Geschäftssitz zuständige Amtsgericht Northeim bzw. das Landgericht Göttingen. Wir bleiben auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtstand zu verklagen.

4) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem andere EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung das für unseren Geschäftssitz zuständige Amtsgericht Northeim bzw. Landgericht Göttingen.

5) Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren regelmäßig und entsprechend § 195 BGB in 3 Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem unsere Forderung entstanden ist.

6) Wir setzen unsere Kunden davon in Kenntnis, dass wir Daten – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig – EDV-mäßig speichern und verarbeiten. Nähere Informationen sind unseren Datenschutzrichtlinien zu entnehmen, die in ihrer aktuellen Fassung auf der Webseite www.rebel.de einzusehen sind.

7) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Stand: Oktober 2013.

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